Wie kann der Mieter sich wehren?


Mietverträge sind gerichtlich voll darauf überprüfbar, ob die jeweiligen Klauseln die gesetzlichen Grenzen einhalten. Individualvertragliche Vereinbarungen müssen die Grenzen der §§ 134, 138 BGB beachten. AGB müssen darüber hinaus einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB standhalten.

Mieterhöhungen nach den §§ 557a bis 560 BGB sind zudem gerichtlich voll darauf überprüfbar, ob die jeweiligen Voraussetzungen der Normen eingehalten worden sind.

Bei berechtigten Mieterhöhungen riskieren die Mieter eine Kündigung ihres Mietverhältnisses, wenn Sie die erhöhte Miete nicht bezahlen. Falls die Mieter allerdings mit der Mieterhöhung nicht einverstanden sind oder die Mieterhöhung für fehlerhaft halten, sollten sie die jeweilige Mieterhöhung zunächst außergerichtlich und, falls das scheitert, gerichtlich darauf überprüfen lassen, ob sie berechtigt ist oder nicht.


Was müssen Mieter und Vermieter beachten?                    Mieterhöhung


(Stand: 2011)




Rechtsanwalt Andreas Alexa



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