Zeugnisberechtigter und Zeugnisverpflichteter


Wer kann das Arbeitszeugnis verlangen? Wer muss es ausstellen?


a) Zeugnisberechtigter = wer kann das Arbeitszeugnis verlangen?

Einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben alle Arbeitnehmer nach § 109 GewO. Hierzu zählen auch Werksstudenten.

Auszubildende und Praktikanten haben nach den §§ 16 bzw. 26 BBiG auch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.


b) Zeugnisverpflichteter = wer muss es ausstellen?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Zeugnis selbst ausstellen. Der Arbeitgeber kann die Zeugniserteilung mit gewissen Einschränkungen delegieren.


Form des Zeugnisses                    Argumente bei Verweigerung




Rechtsanwalt Andreas Alexa



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