OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.12.2010 - I-10 U 60/10


Die Miete kann der Vermieter erst fordern, wenn er dem Mieter den Besitz an dem Mietraum eingeräumt hat. Besitz bedeutet in diesem Fall, dass der Mieter jederzeit den Mietraum betreten und damit benutzen kann. Ohne die erforderlichen Schlüssel kann der Mieter den Mietraum nicht jederzeit betreten und frei über ihn verfügen. Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mieter die Schlüssel erhält, kann der Vermieter auch die Zahlung der Miete verlangen.


Anmerkung:

Das Urteil zeigt einmal mehr, wie wichtig ordentlich geführte Übergabeprotokolle sind. Kann der Vermieter nicht beweisen, dass und vor allem wann eine Schlüsselübergabe stattgefunden hat, kann er später unter Umständen auch die Miete nicht gerichtlich durchsetzen. 


zurück



Rechtsanwalt Andreas Alexa



info@rechtsanwalt-alexa.de



Köln:


Tel.: 0221 / 986 568 58


Fax: 0221 / 986 568 59



Rommerskirchen


Tel.: 02183 / 41 86 177


Fax: 02183 / 41 86 178



Sprechzeiten: 


Mo-Fr


09.00 Uhr - 12.00 Uhr


14.00 Uhr - 18.00 Uhr